MAUTBESTIMMUNGEN
Mautbestimmungen in Europa
In den meisten europäischen Ländern ist die Nutzung der Fern- und Schnellstraßen teilweise oder komplett kostenpflichtig. Eine einheitliche europäische Regelung zur Erhebung von Mautgebühren gibt es nicht. Teilweise herrschen in den einzelnen Ländern sogar unterschiedliche Abrechnungsverfahren.
Die klassischen Kennzahlen, die zur Mautberechnung herangezogen werden sind: Fahrzeugtyp, Gesamtgewicht, Höhe und Achsenanzahl.
Um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, haben wir hier die Bestimmungen der beliebtesten Reise- oder Transitländer in alphabetischer Reihenfolge zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Korrektheit für diese Informationen übernehmen.
Dänemark
In Dänemark werden keine allgemeinen Mautgebühren für PKW/Wohnmobile und LKWs erhoben. Ausnahmen stellen nur die Brücken Storebaelt und Øresund dar. Hier müssen die Gebühren vor Ort bezahlt werden.
Finnland
Das finnische Straßennetz kann ohne Maut und Vignette genutzt werden.
Frankreich
In Frankreich muss die Maut immer beim Ein- oder Ausfahren von Autobahnen und Schnellstraßen bezahlt werden. Fast alle Autobahnen sind mautpflichtig. Auch einzelne Tunnel und Brücken. In Frankreich werden die Gebühren in 3 Klassen eingeteilt:
Klasse 1: Fahrzeuge sowie Gespanne mit maximal 2 Metern Höhe und einem zulässigen Gesamtgewicht unter 3,5 t.
Klasse 2: Fahrzeuge sowie Gespanne mit einer maximalen Höhe zwischen 2 und 3 Metern und einem zulässigen Gesamtgewicht unter 3,5 t
Klasse 3: Fahrzeuge mit zwei Achsen oder einer Gesamthöhe von 3 Metern und mehr oder einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t.
Für die Reiseplanung, speziell der Mautkosten, in Frankreich kann der Mautrechner auf https://tfl.gov.uk/modes/driving/low-emission-zone
Italien
In Italien wird auf fast allen Autobahnabschnitten Maut erhoben. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Bezahlt wird in der Regel an Mautstationen auf der Autobahn. Hier empfehlen wir immer Bargeld dabei zu haben, denn Kreditkartenzahlung ist nicht immer möglich. Bitte ordnen Sie sich in die entsprechende Spur zur Bezahlung ein. Weiß – für Barzahlung, Blau – für Kreditkartenzahlung. Achten Sie auch auf die Breite der einzelnen Fahrspuren. In der Regel haben Sie auf der rechten Seite breitere Bezahlspuren für Transporter und Wohnmobile, in der Mitte und links nur schmale Spuren für PKW.
Aber Vorsicht! – Meiden Sie die gelben Telepass-Spuren. Diese sind nur für Fahrzeuge mit einer „TELEPASS-BOX“ im Fahrzeug. Dies ist ein automatisches Bezahlsystem in Italien.
Die Maut können Sie auf folgender Seite berechnen: https://www.autostrade.it/it/home
Norwegen
In Norwegen ist die Benutzung vieler Straßen, Tunnels, Städten und Brücken mautpflichtig. Die Abrechnung erfolgt überwiegend vollautomatisiert. An den automatischen Mautstationen ist keine Zahlung möglich. Durch diese Stationen fährt man einfach durch, das Kennzeichen wird erfasst und die Gebühr kann entweder an der nächsten Tankstelle bezahlt werden oder wenn dies nicht erfolgt, wird eine Rechnung an den Fahrzeughalter gesandt. Hier bitten wir Sie, um unnötige Gebühren zu vermeiden, um eine Erstellung eines Epass 24-Kontos ohne Mautchip.
Die Registrierung bei Epass-24 ermöglicht den einfachen Zugriff auf Rechnungen, Details zu Mauttransaktionen und Fotos. Außerdem ist es möglich, automatische Zahlungen hinzuzufügen. Wenn Sie ein ausländisches Fahrzeug mieten, ist die Registrierung bei Epass24 für die Dauer der Anmietung die einzige Möglichkeit, um zu vermeiden, dass die Rechnung automatisch an den Mietwagenanbieter geschickt wird.
Sie können den Zugang schon vorab anlegen und nach Abholung des Fahrzeuges, die Fahrzeugdaten und Kennzeichen nachträglich ergänzen. Das Kennzeichen des Mietwagens kann aus organisatorischen Gründen erst bei Abholung genannt werden.
Österreich
In Österreich fällt auf den meisten Autobahnen Maut an. Alle Fahrzeuge unter 3,5T (auch Wohnmobile) benötigen eine Vignette, diese gibt es mit unterschiedlicher Gültigkeitsdauer. (10-Tage / 2Monate / 1 Jahr). Die Vignette gibt es entweder vorab in jeder ADAC-Geschäftsstelle oder auf den Autobahnraststätten zwischen München und der österreichischen Grenze zu kaufen. Das Kennzeichen des Mietwagens kann aus organisatorischen Gründen erst bei Abholung genannt werden, so dass eine Bestellung einer digitalen Vignette nicht möglich ist.
Für Fahrzeuge über 3,5T (aktuell nur Dethleffs A7877-2) wird über die „Go-Box“ eine kilometerabhängige Maut berechnet. Diese Box muss jedes Fahrzeug über 3,5T im Fahrzeug mitführen, sobald es eine Autobahn in Österreich nutzt. Die „Go-Box“ kann z.B. an der Autobahnraststätte Irschenberg Süd erworben werden. Nach der Rückreise muss die Box an der gleichen Station(also Richtung Österreich) wieder zurückgegeben werden. Bitte planen Sie hierzu genügend Zeit ein. Das Kennzeichen des Mietwagens kann aus organisatorischen Gründen erst bei Abholung genannt werden, so dass eine vorherige Bestellung einer „Go-Box“ online nicht möglich ist.
Schweden
In Schweden werden grundsätzlich kein Mautgebühren erhoben. Eine Ausnahme bilden die Nutzung der Øresund-Brücke zwischen Dänemark und Schweden, genauso wie die Motala- und Sundsvall-Brücke. Die Øresund-Brücke kann vor Ort bezahlt werden. Für die anderen Brücken, genau so wie für die Städtemaut in Stockholm und Göteborg ist die Bezahlung voll automatisiert. Hier bitten wir Sie, um unnötige Gebühren zu vermeiden, um eine Erstellung eines Epass 24-Kontos ohne Mautchip.
Die Registrierung bei Epass-24 ermöglicht den einfachen Zugriff auf Rechnungen, Details zu Mauttransaktionen und Fotos. Außerdem ist es möglich, automatische Zahlungen hinzuzufügen. Wenn Sie ein ausländisches Fahrzeug mieten, ist die Registrierung bei Epass24 für die Dauer der Anmietung die einzige Möglichkeit, um zu vermeiden, dass die Rechnung automatisch an den Mietwagenanbieter geschickt wird.
Sie können den Zugang schon vorab anlegen und nach Abholung des Fahrzeuges, die Fahrzeugdaten und Kennzeichen nachträglich ergänzen. Das Kennzeichen des Mietwagens kann aus organisatorischen Gründen erst bei Abholung genannt werden.
Schweiz
In der Schweiz sind die Autobahnen und Schnellstraßen gebührenpflichtig. Für Fahrzeuge bis 3,5 t (auch Anhänger) gilt eine Vignettenpflicht. Es gibt lediglich Jahresvignetten, die immer vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig sind. Diese Vignette kostet 40 CHF (bei Kauf im Ausland 38,50 Euro) und ist an Tankstellen, Poststellen, Autowerkstätten, TCS-Geschäftsstellen, dem Zollamt oder online erhältlich. Achtung: Anhänger und Wohnwagen mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t, die von einem vignettenpflichtigen Fahrzeug gezogen werden, benötigen eine eigene Vignette.
Campingfahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 t unterliegen der „pauschalen Schwerverkehrsabgabe“ (PSVA). Betrifft aktuell nur den Dethleffs A7877-2
Es gibt folgende Möglichkeiten, diese Gebühr zu entrichten:
- für 1 bis 30 aufeinander folgende Tage (3,25 CHF/Tag)
- für 10 frei wählbare Tage innerhalb 1 Jahres (bitte vor der Einfahrt und dann an jedem weiteren Tag ans Entwerten bzw. Eintragen denken!) (3,25CHF/Tag)
- für 1 bis 11 aufeinander folgende Monate (58,50 CHF/Monat)
- für 1 Jahr (650,- CHF/Jahr)
Mindestens werden jedoch 25 CHF pro Zahlungsnachweis fällig. Es spielt auch keine Rolle, ob das Fahrzeug steht( z.B. auf dem Campingplatz) oder tatsächlich fährt. Den Zahlungsnachweis benötigt ihr für die Einreise. Bezahlen kannst du die Gebühr über dein Smartphone mit dieser App: https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/information-firmen/transport–reisedokument–strassenabgaben/schwerverkehrsabgaben–lsva-und-psva-/psva-fuer-auslaendische-fahrzeuge/via.html
Slowenien:
Für zweispurige Fahrzeuge bis 3,5 t gilt in Slowenien die Vignettenpflicht. Unterteilt werden diese in zwei Klassen:
Klasse 2A: Höhe über der ersten Achse < 1,30 m (auch Gespanne mit Anhänger) sowie Wohnmobile
Klasse 2B: Höhe über der ersten Achse > 1,30 m (mit oder ohne Anhänger) außer Wohnmobile.
Es gibt Vignetten für 7 Tage (2A: 15 Euro, 2B: 30 Euro), einen Monat (30 bzw. 60 Euro) und ein Jahr (110 bzw. 220 Euro).
Seit Anfang 2022 gibt es nur noch eine elektronische Vignette. Diese wird auf das jeweilige Kennzeichen registriert und kann über diese Seite bezogen werden: https://evinjeta.dars.si/selfcare/de
Anhänger und Wohnwagen, die von einem Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t gezogen werden, benötigen keine zusätzliche Vignette.
Nicht im Preis für die Vignette enthalten, ist die Fahrt durch den Karawankentunnel. Hierfür wird eine extra Gebühr berechnet.
Fahrzeuge über 3,5 t (aktuell nur Dethelffs A7877-2) müssen eine kilometer- und abgasemissionsabhängige Maut bezahlen. Sie benötigen für die Bezahlung die sogenannte DarsGo-Box, einen Transponder. Diese bekommen Sie an den Servicestationen der DARS.
Alle Fragen hierzu werden auf dieser Seite beantwortet: https://www.darsgo.si/portal/de/hilfe
Seit 2017 ist die maut- bzw. vignettenfreie Alternativroute für Fahrten über Triest nach Kroatien (Küstenstraße Koper – Izola) mittlerweile für den Durchgangsverkehr gesperrt. Hier müsst ihr also zwangsläufig die mautpflichtige H6 nehmen.
Spanien:
In Spanien sind viele Autobahnen gebührenpflichtig. Die gebührenpflichtigen Abschnitte sind mit einem „AP“ (Autopistas) gekennzeichnet. Gezahlt werden kann manuell an den Mautstationen (in bar oder mit Kreditkarte).